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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Zuständigkeit
Leistungsbereich SGB XII Sachgebietsleiter Matthias Reinecke Wilhelm-Höpfner-Ring 4 D-39116 Magdeburg
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
Sie haben die Altersgrenze (66–67 Jahre) erreicht oder sind über 18 Jahre alt und dauerhaft vollerwerbsgemindert,
oder durchlaufen in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich.